Ehrenordnung

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ehrenordnung und Ehrenvorsitzende des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.

Ehrenordnung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.

§ 1: Grundsätze

Der Sportverein MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e. V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere Treue zum MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V. und besondere Verdienste um den Sport. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens des Vereinsmitglieds besteht nicht.

§ 2: Ehrungen

Folgende Ehrungen sind möglich:
– Ehrennadel in Silber und Gold mit Zahl
– Ehrenmitgliedschaft
– Ehrenvorsitz

§ 3: Ehrennadel in Silber

Die Ehrennadel in Silber wird Mitgliedern verliehen, die dem MTV Rheinwacht 1897 e.V. ununterbrochen 25 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht 1897 beginnt.

§ 4: Ehrennadel in Gold mit Zahl

Die Ehrennadel in Gold mit Zahl wird Mitgliedern verliehen, die dem MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ununterbrochen 50 Jahre oder 60 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 beginnt, oder sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 hervorragende Verdienste erworben haben.

§ 5: Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die dem MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ununterbrochen 70 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 beginnt, oder
sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 außergewöhnliche Verdienste erworben und bereits die Ehrennadel in Gold mit Zahl erhalten haben.

§ 6: Ehrenvorsitz

Vorsitzende, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste um den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

§ 7: Ehrenausschuss

Ehrenausschuss ist der Vorstand des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897. Die Hinzu-ziehung von Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme im Einzelfall ist möglich.

§ 8: Festlegungen und Verfahren

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden von der Mitgliederversammlung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehren-mitgliedschaft ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Antragsberechtigt sind die Gremien des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897. Ehrungsanträge müssen dem Vorsitzenden des MTV Rheinwacht Dinslaken schriftlich und mit Begründung zwei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden. Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert und chronologisch archiviert.

§ 9: Aberkennung von Ehrungen

Der Vorstand des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

§ 10: Schlussbestimmung

Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 entsprechend dem § 11 der Vereinsatzung am 07.06.2013 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Dinslaken, 01.06.2013

Ehrenordnung

Unsere Ehrenvorsitzenden

100 Jahre MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.

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100 Jahre MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.

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