Ehrenordnung
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ehrenordnung und Ehrenvorsitzende des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.
Ehrenordnung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.
§ 1: Grundsätze
Der Sportverein MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e. V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere Treue zum MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V. und besondere Verdienste um den Sport. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens des Vereinsmitglieds besteht nicht.
§ 2: Ehrungen
Folgende Ehrungen sind möglich:
– Ehrennadel in Silber und Gold mit Zahl
– Ehrenmitgliedschaft
– Ehrenvorsitz
§ 3: Ehrennadel in Silber
Die Ehrennadel in Silber wird Mitgliedern verliehen, die dem MTV Rheinwacht 1897 e.V. ununterbrochen 25 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht 1897 beginnt.
§ 4: Ehrennadel in Gold mit Zahl
Die Ehrennadel in Gold mit Zahl wird Mitgliedern verliehen, die dem MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ununterbrochen 50 Jahre oder 60 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 beginnt, oder sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 hervorragende Verdienste erworben haben.
§ 5: Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die dem MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ununterbrochen 70 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 beginnt, oder
sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 außergewöhnliche Verdienste erworben und bereits die Ehrennadel in Gold mit Zahl erhalten haben.
§ 6: Ehrenvorsitz
Vorsitzende, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste um den MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§ 7: Ehrenausschuss
Ehrenausschuss ist der Vorstand des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897. Die Hinzu-ziehung von Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme im Einzelfall ist möglich.
§ 8: Festlegungen und Verfahren
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden von der Mitgliederversammlung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehren-mitgliedschaft ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Antragsberechtigt sind die Gremien des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897. Ehrungsanträge müssen dem Vorsitzenden des MTV Rheinwacht Dinslaken schriftlich und mit Begründung zwei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden. Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert und chronologisch archiviert.
§ 9: Aberkennung von Ehrungen
Der Vorstand des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.
§ 10: Schlussbestimmung
Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung des MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 entsprechend dem § 11 der Vereinsatzung am 07.06.2013 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Dinslaken, 01.06.2013
Ehrenordnung
Unsere Ehrenvorsitzenden
100 Jahre MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.
Unsere Ehrenvorsitzenden
100 Jahre MTV Rheinwacht Dinslaken 1897 e.V.
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